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Eine Teilprothese besteht aus einer Prothesenbasis mit künstlichen
Zähnen, die mit Verbindungselementen an den natürlichen Zähnen
befestigt wird. Sie kommt in der Regel dann zum Einsatz, wenn ein Patient so
viele Zähne verloren hat, dass er nicht mehr mit festsitzendem Zahnersatz
versorgt werden kann. Man unterscheidet:
Einfache Kunststoffprothesen
Teilprothesen aus reinem Kunststoff dienen heute nur noch als Provisorium.
Meist sind sie so konstruiert, dass sie durch den Kaudruck in die Schleimhaut
eindringen und daher bei längerem Tragen das Zahnbett der Restzähne
zerstören würden.
Modellgussprothesen
Bei der Modellgussprothese, auch Einstückgussprothese genannt, bestehen
die Basis und die Halte-/Stützelemente in der Regel aus einer
Nichtedelmetall-Legierung. Basis und Halteelemente werden aus einem Stück
gefertigt. Anschließend werden die Ersatzzähne in einen Überzug
aus Prothesenkunststoff eingearbeitet. Die Vorteile der Modellgussprothese
liegen darin, dass keine Zähne überkront werden müssen, die
Herausnahme der Prothese eine gute Mundhygiene ermöglicht und die Prothese
bei Verlust weiterer Zähne leicht erweitert werden kann. Außerdem
ist diese Zahnersatzart für den Patienten kostengünstig. Nachteilig
ist, dass Halteelemente (Klammern) an den Frontzähnen sichtbar sind und
die Ästhetik beeinträchtigen. Zudem hat der Patient weniger
Kaukomfort als bei festsitzendem Zahnersatz.
Unter einer Total- oder Vollprothese versteht man in der Zahnmedizin die
Versorgung eines zahnlosen Kiefers mit herausnehmbarem Zahnersatz. Die meisten
Totalprothesen bestehen aus einem speziellen, in der Medizin häufig
verwendeten rosafarbenen Kunststoff, der meist mit Kunststoff-, selten mit
Keramikzähnen versehen wird. Die Totalprothese wird so gearbeitet, dass
sie sich an der Mundschleimhaut "festsaugt" und dadurch Halt bekommt.
© Alle Bilder: Quintessenz-Verlag
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