Herausnehmbarer Zahnersatz: Teilprothesen, Vollprothesen

Teilprothesen
Eine Teilprothese besteht aus einer Prothesenbasis mit künstlichen Zähnen, die mit Verbindungselementen an den natürlichen Zähnen befestigt wird. Sie kommt in der Regel dann zum Einsatz, wenn ein Patient so viele Zähne verloren hat, dass er nicht mehr mit festsitzendem Zahnersatz versorgt werden kann. Man unterscheidet:


Einfache Kunststoffprothesen
Teilprothesen aus reinem Kunststoff dienen heute nur noch als Provisorium. Meist sind sie so konstruiert, dass sie durch den Kaudruck in die Schleimhaut eindringen und daher bei längerem Tragen das Zahnbett der Restzähne zerstören würden.

Modellgussprothesen


Bei der Modellgussprothese, auch Einstückgussprothese genannt, bestehen die Basis und die Halte-/Stützelemente in der Regel aus einer Nichtedelmetall-Legierung. Basis und Halteelemente werden aus einem Stück gefertigt. Anschließend werden die Ersatzzähne in einen Überzug aus Prothesenkunststoff eingearbeitet. Die Vorteile der Modellgussprothese liegen darin, dass keine Zähne überkront werden müssen, die Herausnahme der Prothese eine gute Mundhygiene ermöglicht und die Prothese bei Verlust weiterer Zähne leicht erweitert werden kann. Außerdem ist diese Zahnersatzart für den Patienten kostengünstig. Nachteilig ist, dass Halteelemente (Klammern) an den Frontzähnen sichtbar sind und die Ästhetik beeinträchtigen. Zudem hat der Patient weniger Kaukomfort als bei festsitzendem Zahnersatz.

Vollprothesen


Unter einer Total- oder Vollprothese versteht man in der Zahnmedizin die Versorgung eines zahnlosen Kiefers mit herausnehmbarem Zahnersatz. Die meisten Totalprothesen bestehen aus einem speziellen, in der Medizin häufig verwendeten rosafarbenen Kunststoff, der meist mit Kunststoff-, selten mit Keramikzähnen versehen wird. Die Totalprothese wird so gearbeitet, dass sie sich an der Mundschleimhaut "festsaugt" und dadurch Halt bekommt.

© Alle Bilder: Quintessenz-Verlag

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