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| © Project Photos |
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Die von den Krankenkassen zu zahlenden Festzuschüsse decken etwa 50
Prozent der durchschnittlichen Kosten für eine Standardversorgung ab.
Deshalb müssen gesetzlich Versicherte die Kosten, die über den
Festbetrag hinausgehen, als Eigenanteil leisten. Wie hoch dieser Anteil ist,
hängt stark von den persönlichen Ansprüchen ab. Wer besonderen
Wert auf Ästhetik und Komfort legt, wird wahrscheinlich mit der
Standardtherapie nicht zufrieden sein. Je höherwertiger aber die
Materialien und die Art der Verarbeitung des Zahnersatzes sind, desto mehr
Kosten entstehen. Andererseits lassen sich Kosten eventuell einsparen, wenn Sie
eine der folgenden Möglichkeiten nutzen:
Prüfung von Therapiealternativen
Sie können bei der Zahnersatzbehandlung jede wissenschaftlich anerkannte
Therapieform wählen. Der Festzuschuss geht dadurch nicht verloren. Da es
für ein bestimmtes Problem meist unterschiedliche Lösungen gibt,
empfiehlt es sich, die Alternativen zu prüfen. Sie entscheiden dann je
nach Anspruch und finanziellen Möglichkeiten. Dazu ein Beispiel:
Fehlen eines Zahnes im Oberkiefer |
So sieht der Befund, also die Situation vor
der Behandlung aus. Ein kleiner Backenzahn im Oberkiefer fehlt. |
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Bei der Regelversorgung wird die
Zahnlücke mit einer festsitzenden Brücke geschlossen. Sie wird auf
den Zähnen verankert, die an die Lücke angrenzen und besteht aus
einem Metallkern, der teilweise (in der "Lächelzone")
zahnfarben verblendet wird. |
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Wer höhere ästhetische
Ansprüche hat, kann die Brücke auch rundum verblenden lassen
oder stattdessen eine Brücke wählen, die ganz aus Keramik
besteht. Die entstehenden Mehrkosten trägt der Patient selbst. |
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Anstelle einer Brücke kann der
verlorene Zahn auch durch ein Implantat (eine künstliche
Zahnwurzel) ersetzt werden, auf dem eine Krone befestigt wird. Diese
Lösung schont die Nachbarzähne, ist aber auch kostspieliger. |
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Regelmäßige Kontrolle (Bonusheft)
Wenn Sie regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung
gehen und dabei Ihr Bonusheft abstempeln lassen, erhalten Sie einen
höheren Festzuschuss. Die Ersparnis ist deutlich: Wenn Sie das Bonusheft
fünf Jahre lang lückenlos geführt haben, erhöht sich der
Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren um 30 Prozent.
Prüfung auf Härtefallregelung
Versicherte mit geringem Einkommen profitieren von einer
Härtefallregelung. Sie erhalten die Leistungen zur Regelversorgung zu 100
Prozent ersetzt. Als Einkommensschwelle gilt zurzeit (2006): 980 Euro für
Alleinstehende und 1.347,50 Euro für Versicherte mit einem
Angehörigen. Für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich der
Betrag um 245 Euro. Ob ein Härtefall vorliegt, prüft die
Krankenkasse.
Aber auch für Versicherte, deren Einkommen oberhalb dieser Grenzen liegt,
ist unter Umständen ein erhöhter Festzuschuss möglich. Hier gilt
die sog. gleitende Härtefallregelung. Es kann sich also lohnen, bei der
Krankenversicherung nachzufragen und Einkommensbescheinigungen vorzulegen.
Steuerentlastung
Der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung kann unter Umständen als
"außergewöhnliche Belastung" bei der Steuererklärung
geltend gemacht werden. Überschreitet der Eigenanteil die gesetzlich
festgelegte zumutbare Grenze der Belastung, verringert sich das zu versteuernde
Einkommen und damit die Lohn- oder Einkommenssteuer.
Mit dem Zahnarzt sprechen
Fragen Sie Ihren Zahnarzt nach Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren.
Dazu gehört zum Beispiel ein Kostenvergleich verschiedener zahntechnischer
Labore. Da die Material- und Laborkosten ca. 60 bis 70 Prozent der
Gesamtrechnung ausmachen, lässt sich hier am ehesten sparen. Manchmal ist
es auch möglich, die Zahnbehandlung in mehreren Schritten ausführen
zu lassen, so dass man finanziell gesehen längerfristig planen kann.
Vielleicht kommt auch eine Ratenzahlung in Betracht. |
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