Eigenanteil des Patienten

© Project Photos
Die von den Krankenkassen zu zahlenden Festzuschüsse decken etwa 50 Prozent der durchschnittlichen Kosten für eine Standardversorgung ab. Deshalb müssen gesetzlich Versicherte die Kosten, die über den Festbetrag hinausgehen, als Eigenanteil leisten. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt stark von den persönlichen Ansprüchen ab. Wer besonderen Wert auf Ästhetik und Komfort legt, wird wahrscheinlich mit der Standardtherapie nicht zufrieden sein. Je höherwertiger aber die Materialien und die Art der Verarbeitung des Zahnersatzes sind, desto mehr Kosten entstehen. Andererseits lassen sich Kosten eventuell einsparen, wenn Sie eine der folgenden Möglichkeiten nutzen:

Prüfung von Therapiealternativen
Sie können bei der Zahnersatzbehandlung jede wissenschaftlich anerkannte Therapieform wählen. Der Festzuschuss geht dadurch nicht verloren. Da es für ein bestimmtes Problem meist unterschiedliche Lösungen gibt, empfiehlt es sich, die Alternativen zu prüfen. Sie entscheiden dann je nach Anspruch und finanziellen Möglichkeiten. Dazu ein Beispiel:

Fehlen eines Zahnes im Oberkiefer
So sieht der Befund, also die Situation vor der Behandlung aus. Ein kleiner Backenzahn im Oberkiefer fehlt.
 
Bei der Regelversorgung wird die Zahnlücke mit einer festsitzenden Brücke geschlossen. Sie wird auf den Zähnen verankert, die an die Lücke angrenzen und besteht aus einem Metallkern, der teilweise (in der "Lächelzone") zahnfarben verblendet wird.
 
Wer höhere ästhetische Ansprüche hat, kann die Brücke auch rundum verblenden lassen oder stattdessen eine Brücke wählen, die ganz aus Keramik besteht. Die entstehenden Mehrkosten trägt der Patient selbst.
 
Anstelle einer Brücke kann der verlorene Zahn auch durch ein Implantat (eine künstliche Zahnwurzel) ersetzt werden, auf dem eine Krone befestigt wird. Diese Lösung schont die Nachbarzähne, ist aber auch kostspieliger.
Regelmäßige Kontrolle (Bonusheft)
Wenn Sie regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung gehen und dabei Ihr Bonusheft abstempeln lassen, erhalten Sie einen höheren Festzuschuss. Die Ersparnis ist deutlich: Wenn Sie das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt haben, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren um 30 Prozent.

Prüfung auf Härtefallregelung
Versicherte mit geringem Einkommen profitieren von einer Härtefallregelung. Sie erhalten die Leistungen zur Regelversorgung zu 100 Prozent ersetzt. Als Einkommensschwelle gilt zurzeit (2006): 980 Euro für Alleinstehende und 1.347,50 Euro für Versicherte mit einem Angehörigen. Für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich der Betrag um 245 Euro. Ob ein Härtefall vorliegt, prüft die Krankenkasse.

Aber auch für Versicherte, deren Einkommen oberhalb dieser Grenzen liegt, ist unter Umständen ein erhöhter Festzuschuss möglich. Hier gilt die sog. gleitende Härtefallregelung. Es kann sich also lohnen, bei der Krankenversicherung nachzufragen und Einkommensbescheinigungen vorzulegen.

Steuerentlastung
Der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung kann unter Umständen als "außergewöhnliche Belastung" bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Überschreitet der Eigenanteil die gesetzlich festgelegte zumutbare Grenze der Belastung, verringert sich das zu versteuernde Einkommen und damit die Lohn- oder Einkommenssteuer.

Mit dem Zahnarzt sprechen
Fragen Sie Ihren Zahnarzt nach Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren. Dazu gehört zum Beispiel ein Kostenvergleich verschiedener zahntechnischer Labore. Da die Material- und Laborkosten ca. 60 bis 70 Prozent der Gesamtrechnung ausmachen, lässt sich hier am ehesten sparen. Manchmal ist es auch möglich, die Zahnbehandlung in mehreren Schritten ausführen zu lassen, so dass man finanziell gesehen längerfristig planen kann. Vielleicht kommt auch eine Ratenzahlung in Betracht.
Ein Blick auf das, was möglich ist:
- Kronen mehr >>
- Brücken mehr >>
- Prothesen mehr >>
- Kombinierter
Zahnersatz
mehr >>
- Zahnersatz auf
Implantaten
mehr >>
 
Was Krankenkassen zahlen:
Beispiele zur Berechnung von Festzuschüssen
mehr >>
 
IDZ-Studie
Zahnärzte legen Wert auf informierte Patienten
mehr >>
 
Heil- und Kostenplan, Teil 1
Heil- und Kostenplan,
Teil 1 (PDF-Datei)
 
Heil- und Kostenplan, Teil 2
Heil- und Kostenplan,
Teil 2 (PDF-Datei)